| Dem Recht ist Genüge getan..... |
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| Geschrieben von: Thomas Böhm |
| Mittwoch, 28. Juli 2010 um 19:23 |
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Heute fand das Jugendgerichtsverfahren gegen die beiden, 15 und 16 jährigen Brandstifter am Haus der Demokratie vor dem Gericht in Zossen statt. Die völlig sinnlose Tat wurde von zwei Jugendlichen, denen die sittliche Reife fehlt, um die Auswirkungen ihres Tuns zu begreifen, begangen und deshalb wurde, nach Jugendgerichtsgesetz, das Verfahren gegen beide eingestellt. Ihre Einweisung in ein Heim und psychologische Betreuung wurde angeordnet.Damit wurde nun der strafrechtliche Schlußpunkt unter die Brandstiftung am Haus der Demokratie gesetzt. Der Strafverfolgung nach unseren, geltenden Gesetzen wurde Genüge getan. Wie nun mit den Hintergründen und vermuteten Anstiftungen durch Dritte aus der rechten Szene umgegangen wird, hat die Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Hier der MAZ Artikel, der heute abend online vorab veröffentlicht wurde. Die Meldung stammt von dpa 28.07.2010/ 18:27 Beitragsfunktionen:Fehlende sittliche ReifeVerfahren nach Brandanschlag in Zossen eingestellt Baracke war nicht zu retten... Potsdam/ Zossen - Der Brandanschlag auf das Haus der Demokratie in Zossen (Teltow-Fläming) bleibt für zwei Jugendliche ohne strafrechtliche Folgen. Das Amtsgericht Zossen hat die Verfahren gegen den 16 Jahre alten Haupttäter und seinen Freund (15) heute nach dem Jugendgerichtsgesetz eingestellt, teilte ein Sprecher mit. Zugleich ordnete es die Unterbringung in einem Heim an. Der 16-Jährige „verfügt nicht über die sittliche Reife, um das Unrecht der Tat einsehen zu können”, sagte der Sprecher. Er müsse psychologisch betreut werden. dpa |
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