| In eigener Sache...... |
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| Geschrieben von: Thomas Böhm |
| Donnerstag, 22. Juli 2010 um 19:34 |
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Als Mitglied des Sprecherrates von Plan B B, wie Basis, sehe ich mich veranlaßt, auf die rüden und hauptsächlich auch falschen Darstellungen eines Herrn Liebau, Aktivist bei der BI ZZG, gegen meine Person, zu antworten. Da auch, Dank der BI, die Zugriffszahlen auf unsere Seite enorm gesteigert wurden, will ich diese Möglichkeit nutzen, hier einiges gerade zu rücken. Beantwortung von dem Artikel : Die Temperaturen steigen...... auf den Seiten der BI „Zossen zeigt Gesicht“, verfasst von Kurt Liebau, aktives Mitglied der BI am 15.07.2010Die roten Textpassagen sind meine Fakten und meine Antworten auf die, von Ihnen aufgestellten Behauptungen (schwarze Texte) in zwei Artikeln auf den Seiten der BI“ Zossen zeigt Gesicht“, ich würde, als Sprecher von Plan B, durch unwahre Behauptungen, in den genannten Beiträgen, versuchen, die Bürgerinnen und Bürger in die Irre zu führen. Das Grundstück Berliner Straße 3 ist der Ort der ersten nachgewiesenen jüdischen Wohnstätte in Zossen. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts gehörte das Grundstück dem jüdischen Händler Wolf Israel. Bis zu den gewaltsamen Ereignissen der Reichspogromnacht vom 9./10. November 1938 und der anschließenden Schließung des Geschäfts befand sich an diesem Ort das Kaufhaus des jüdischen Textilhändlers Viktor Cohen. In den Räumen, aus denen dieser laut Verkündung seiner Mitstreiter dort wohnende Rechtsextremist die Demonstration fotografierte, lebte Viktor Cohen mit seiner Familie.Die Berliner Straße 3 – ein Symbol für die aktuellen Zossener Zustände. Man darf gespannt sein, was der private Eigentümer des Hauses, die Zossener Bürger, ihre gewählten Vertreter und die Stadtverwaltung gegen diese Zustände unternehmen werden!“ Böhm lässt den wichtigen mittleren Absatz, der die Erklärung für den letzten Absatz ist, einfach weg. Welche Erklärung für den mittleren und letzten Absatz? Mit dem „Symbol für die AKTUELLEN ZOSSENER ZUSTÄNDE“ sind von Ihnen ausschließlich die Meinungsverschiedenheiten zwischen der BI und der Stadtverwaltung Zossen, mit der Bürgermeisterin Schreiber an der Spitze, der Gegenwart gemeint. Wenn sie Texte von anderen Internet Seiten auf ihrer Plattform einstellen, dann veröffentlichen sie diese auch. Also die Wortklauberei, wo und wie sie zu was und wie aufgefordert hätten, erklärt sich von selbst! Verfassungsfeindliche Meinungsäußerungen aus der BI (wo eigentlich und wer stellt die Verfassungsfeindlichkeit fest? Thomas Böhm?) und der Eine Verfassungsfeindlichkeit kann, verbindlich, nur von einem deutschen Gericht als gegeben angesehen werden. Sie, wie auch ich, haben dazu unsere eigenen, subjektiven Schlussfolgerungen, die nicht immer stimmen müssen. Das beste Beispiel bei Ihnen ist die These, (Anders wie bei den LINKEN und deren Bürgermeisterkandidaten Preuß, der selbst Weihnachtskekse, als „Wegzehrung“ für die Sternensänger, vor seinem Privathaus, zum Anlass nimmt, darüber eine Pressemitteilung zu lancieren. „Tue Gutes und rede vor allem drüber, auch wenn es nicht von dir selbst kommt!“ Diese Form der Selbstdarstellung hat er nahtlos von Christoph Schulze(SPD) übernommen, der hierbei Maßstäbe gesetzt hat) Sie werden nicht selbst Farbbeutel gegen Fassaden werfen, weil dies ja, in diesem Falle am Imbiss am Bahnhof , eine politisch, motivierte Straftat ist. Sie sind nur der „Zündschnurleger“, der danach seine Hände in Unschuld wäscht, wenn linksautonome Kräfte der Antifa dies „übernehmen“!Unter verfassungsfeindlichen Meinungsäußerungen verstehe ich auch, wenn zu Aktionen aufgerufen wird, die nicht mit unserem Grundgesetz, oder dem bürgerlichem Gesetzbuch vereinbar sind. Sie veröffentlichen auf ihrer Internet Plattform den genauen Wohnort eines dieser rechten Verwirrten. (.....wohnt im Haus Berliner Str 3 direkt über der Post.....). Damit wird gegen das Grundrecht der Unversehrtheit der Wohnung verstoßen, wie auch bei den anderen, von mir genannten Beispielen angeführt. Sie nennen ihre Verhaltensweise legitimes, demokratisches Recht auf passiven Widerstand, ich nenne das, ganz einfach, rechtswidrig! Wir haben leider noch Gesetze, die diese Spielräum für das rechte Spektrum zulassen. Auch mir wäre wohler, wenn es diese Räume, von Gesetzeslage her, NICHT mehr geben würde. Sie sehen, wir haben sogar gemeinsame Berührungspunkte. Meine Toleranz hat Grenzen! Wenn von erwachsenen Zossener Rechtsextremen behauptet wird, der Holocaust hätte nie stattgefunden, wenn von „diesen Leuten“ behauptet wird, Hitler sei ein großer deutscher Staatsmann, auf alle Fälle kein Verbrecher, wenn der Bundesrepublik und unserer Demokratie das Existenzrecht abgesprochen wird, wenn von Leuten von „diesen Leuten“ u.a. auch mein Geld, meine Bücher, meine Ausstellung, überhaupt mein Beitrag zum Haus der Demokratie buchstäblich in Rauch aufgelöst wird, bin ich nicht bereit, in einen „Dialog“ (worüber eigentlich?) zu treten. Ich bin da total auf ihrer Seite! JA, es hat diesen Völkermord gegeben – JA, Hitler war ein Verbrecher – JA, Verfassungsfeinde müssen in der Bundesrepublik Deutschland verboten werden! Deshalb beobachtet der Verfassungsschutz Teile der LINKS Partei, denn auch die wollen einen anderen Staat, obwohl in freien Ihre Forderung an die Bürgermeisterin Schreiber, mir diese. für sie ungeheuerlichen Hasstiraden zu verbieten, zeigt ganz deutlich, was diese linke Szene in dieser Republik will: Rückkehr zu Zuständen vor 1989 im Osten dieser Republik! Systemgegner mit Maulkorb und Schreibverbot belegen, um die eigenen Ziele nicht zu gefährden! Ihr persönlicher Beitrag, in Form von Sach- und Geldspenden für das Haus der Demokratie, erachte ich als wertvollen Beitrag, das Geschehene im dritten Reich dokumentarisch zu belegen und bedauere es sehr, dass viele dieser, Ihrer und anderer Exponate, ein Raub der Flammen geworden sind. Entfacht von zwei, gerade strafmündig gewordene Jugendlichen, die sich die falschen Freunde ausgesucht haben. Genau um diese Jugendliche geht es, die man vielleicht noch hätte überzeugen können, dass diese rechte Szene und deren Verklärungen der Geschichte unakzeptabel ist und es wert wäre, einen anderen, demokratischen Weg einzuschlagen. Aber sie haben diesen Dialog, den ich meine, bereits vor dieser Ausstellung ebenso nicht geführt, sie haben ihn von Beginn an, bereits vor der Eröffnung des Hauses, kategorisch abgelehnt und somit selbst das kleinste“ Pflänzchen“ von Dialogbereitschaft im Keim erstickt. Dies war auch einer der Gründe, warum sich Plan B Mitglieder, einer selbst mit jüdischem Background und mit rechtsextremer Gewalt konfrontiert, mit den Zielen der BI nicht mehr einverstanden erklären konnten und ihre Mitarbeit einstellten. (Robin Lewinsohn - Mitglied des Sprecherrates von Plan B - Peter Hummer, Stadtverordneter in der SVV Zossen und stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Plan B, keiner Partei sondern einer Wählervereinigung!) ...der angeblichen Aufgabe der BI, die Wiederwahl der Bürgermeisterin zu verhindern; der Kampf gegen Rechtsextremismus sei nur ein Deckmantel Nur – Behauptungen werden nicht wahrer, wenn Th. Böhm sie ständig wiederholt! Ihre TV Ikone und Hauptsprecher der BI, Jörg Wanke, hat, auf der Veranstaltung in der „Akademie der Künste“ in Berlin, die teilweise auch zu Gunsten des Wiederaufbaues des „Hauses der Demokratie“, unter anderem mit Iris Berben, veranstaltet wurde, offen die anwesenden Prominenten dazu aufgerufen, zum Bürgermeisterwahlkampf 2011 in Zossen zu erscheinen und, als „Wahlhelfer“ des linken Spektrums, mit dazu beizutragen, die Bürgermeisterin aus dem Rathaus zu entfernen, damit wieder Demokratie in das Rathaus von Zossen einziehen möge! Gesendet in RBB und geschrieben in verschiedenen Tageszeitungen. Alles belegbar! Keine unwahre Behauptungen, wie sie hier probieren, den Leuten die 6 als 9 zu verkaufen. Aber sie, als Spezialist für gewisse Schreibtechniken, können halt nicht anders! Damit hätte ich den ersten Artikel von Ihnen ausführlich beantwortet und kommentiert, nun kann der Leser selbst entscheiden. Ich verweise auch mit einem Link auf die Seiten der BI, um einen fairen Vergleich der Fakten, in voller Textform, zu ermöglichen.http://zossen-zeigt-gesicht.de/allgemein/keine-vereinnahmung-der-burgerinitiative/ Nun zum Teil II Thomas Böhm vertraut darauf, dass die Leser seine Behauptungen nicht nachprüfen. Er suggeriert, dass diese 5 Verbote in 20 Jahren unter SPD-Regierung so ziemlich das letzte wären.Rechnen wir mal nach der Böhmschen „Statistik“: Wenn Brandenburg auch schon 60 Jahre Zeit gehabt hätte wären „statistisch gesehen“ 15 Verbote ergangen. Wenn nur alle 11 alten Bundesländer in den 60 Jahren „statistisch gesehen“ 15 Verbote ausgesprchen hätten, wären wir „statistisch gesehen“ bei 165 Verboten allein in der alten Bundesrepublik statt der realen 112 für Gesamtdeutschland .Lassen wir die „Statistik“ und wenden wir uns der Realität der fünf „neuen“ Bundesländer zu. Dazu heißt es im Anhang zum Bericht 2009 des Verfassungsschutzes Brandenburg zu den Verboten seit 1990 bis 2009:Brandenburg 5, Sachsen 2, Sachsen-Anhalt 1, Mecklenburg-Vorpommern 1 und Thüringen 0 Verbote. Dass heißt Brandenburg hat mehr Verbote erlassen als alle anderen vier „neuen“ Bundesländer. Sind die 0 Verbote in Thüringen nun 20 Jahren CDU-Regierung geschuldet oder unterliegt das Verbot rechtsextremistischer Organisationen vielleicht doch anderen Kriterien als einer bestimmten Partei in Regierungsverantwortung? Jede Statistik ist nur so gut, wie man sie fälschen kann. Die imaginären Hochrechnungen Ihrerseits sollen nun belegen, dass Brandenburg ein Vorreiter in Sachen Verbotsverhängung gegen rechte Gruppierungen sei? Sie scheinen eine neue Rechenart erfunden zu haben, wo 2+2 = 5 ist. Was bringt es, wie andere Bundesländer agieren, hier in Brandenburg, in Zossen soll doch die Demokratie verteidigt werden, nicht am Hindukusch oder anderswo, wie die Aussagen der BI belegen. Thomas Böhm schreibt:„Es obliegt entweder der Bundes- oder Landesregierung derartige Gruppierungen zu verbieten und nicht etwa Stadtverwaltungen und deren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.“Hätte er die Liste der Verbote gelesen, dann wären ihm sicher noch das Bundesverfassungsgericht, Regierungsbezirkspräsidenten usw. begegnet, aber auch das Oberhaupt der Stadt Marburg in Hessen, dass am 1. April 1960 den „Bund nationaler Studenten (BNS) Hochschulgruppe Marburg/Lahn“ verbot. Ein Bürgermeister hat vor 50 Jahren eine, nur an der Universität Marburg agierende rechte Gruppierung, den“ Bund nationaler Studenten“ BNS ortsbezogen verboten. Vor 50 Jahren haben 80 Prozent der Mitglieder der BI noch überhaupt nicht gelebt und viele sind noch mit der Kindertrompete um den Weihnachtsbaum gerannt. Tolles Beispiel, was da als „Widerlegung“ meines Kommentares herhalten muss! Thomas Böhm behauptet:„In Potsdam weiß man, wie schwierig dies [ein Verbot] ist, ohne unsere Verfassung und die Grundgesetze zu ändern! Die Schlappe mit einem NPD Verbot sitzt denen allen noch tief in den „Klamotten“.Die Verbotspraxis der Bundesrepublik zeigt das volle Gegenteil der Böhmschen Aussage. Es müssen nicht die Verfassungen und Grundgesetze geändert werden, um ein Verbot auszusprechen (Nebenbei: es gibt in der Bundesrepublik nur ein Grundgesetz und Landesverfassungen der Bundesländer). Selbstverständlich haben wir tatsächlich nur ein Grundgesetz, lieber Herr Liebau und es hätte da auch Grundrechte heißen müssen in meinen Ausführungen. Ich bitte, dies ausdrücklich zu entschuldigen! Niemand ist unfehlbar! Wenn doch die Verbotspraxis in Deutschland das volle Gegenteil meiner Meinung darstellt, verstehe ich nicht, warum es immer noch eine NPD, als demokratisch anerkannte Partei, in Augenhöhe mit SPD, CDU, FDP und LINKE, gibt! Nachdem Thomas Böhm, Sprecher der wählerstärksten politischen Vereinigung in Zossen, (wiederum ohne Beweise) den Landrat mit verfassungsfeindlichen und aus meiner Sicht kriminellen Machenschaften in Verbindung bringt, nun die Behauptung, eine kirchliche Amtsperson betreibe die Verhinderung der Wiederwahl der Bürgermeisterin. Natürlich wieder ohne Beweise. Zum ersten Teil habe ich ja bereits im oberen Teil Stellung bezogen und dem ist nichts hinzu zu fügen. Die kirchliche Amtsperson, Herr Pfarrer Domke, ist eines der fünf Mitglieder des Sprecherrates der BI „Zossen zeigt Gesicht“, die für die Außendarstellung der BI verantwortlich sind. Wenn also eines dieser Mitglieder des Sprecherrates in der Öffentlichkeit spricht, was ja die Bedeutung des Wortes untermauert, dann ist dies die Meinung, die von der BI nach außen vertreten wird. Somit hat also Herr Wanke, als er in der Akademie der Künste die anwesenden Prominenten dazu aufgefordert hatte, Unterstützung im Bürgermeisterwahlkampf 2011 zu leisten, um die Bürgermeisterin zu „stürzen“, im Namen aller Mitglieder der BI gesprochen. Da Pfarrer Domke nach diesen öffentlichen Äußerungen, die in vielen Medien verbreitet wurden keinerlei Erklärungen dazu abgegeben hat, dies wäre nicht seine Meinung, ist dies doch wohl Beweis genug, dass sich die kirchliche Amtsperson, Pfarrer Domke, aktiv in die Kommunalpolitik von Zossen einmischt! Wo bleibt hier die Trennung von Kirche und Staat bitteschön?
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